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Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 7. Juni 2021, ändern sich erneut die Vorgaben für den Musikschulunterricht:

In der Öffnungsstufe 2 darf nun Präsenzunterricht in allen Fächern einzeln und für Gruppen bis zu 20 Personen stattfinden.

Unser bisher geltendes Hygienekonzept hat weiterhin bestand.

  1. Alle Schüler betreten das Musikum NUR über den hinteren Eingang mit FFP 2 oder medizinischer Alltagsmaske um auf direktem Weg die sanitären Einrichtungen erreichen zu können.
  2. Alle werden durch Einbahnstraßen Schilder sicher durch das Musikum gelotst und dabei auf den Mindestabstand von 1,5 m  und das Hände waschen / Handdesinfektion hingewiesen.
  3. Klavierunterricht kann nur in den Räumen 1, 3 und 4 stattfinden.
  4. Bläser bringen ein eigenes verschließbares Gefäß zur Aufnahme des Kondensat mit.
  5. Schüler und Lehrer beachten die Abstandsregel im Unterricht von 1,5 m bzw. mindestens 2 m bei Gesang und Blasinstrumenten.
  6. Auf die Anwesenheit von Begleitpersonen im Unterrichtsraum sollte möglichst verzichtet werden da wir verpflichtet sind sämtliche anwesenden Personen zu dokumentieren.
  7. Der Wartebereich besteht momentan nur aus drei Stühlen im geforderten Mindestabstand von 1,50 m.

Neu für die Teilnahme an unserem Unterrichtsangebot ist jedoch verpflichtend der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Für Schülerinnen und Schüler, die morgens in ihrer Schule regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, ist als Nachweis die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend.  Dieses könne Sie unter folgendem Link ausdrucken und ihrem Kind mitgeben Formular KM zur Bescheinigung negatives Testergebnis

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die kostenfreien Bürgertests zu nutzen und diesen negativen Nachweis, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf, vor dem Unterricht der Lehrkraft vorzuzeigen.

Falls ein Impfschutz vorliegt oder eine Corona-Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, ist einmalig ein Nachweis für geimpfte und genesene Personen mitzubringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir freuen uns das Musikum wieder um einen weiteren Schritt öffnen zu können.

Das Leitungsteam

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