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AGB

Allgemeine Benutzungsbedingungen (gültig ab 01.02.2014):

1. Allgemeines
Das Musikum Lahr ist als gemeinnütziger Verein eine öffentliche Musik- und Kunstschule in freier Trägerschaft für die Ortenau.
Für den Unterricht gelten der Unterrichtsvertrag, die Preise sowie die Allgemeinen Benutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

2. Preise (siehe Angebote / Preise Musik; Angebote / Preise Kunst)


3. Zahlungsweise
Der Jahrespreis wird in monatlichen Teilbeträgen per SEPA-Lastschrift fällig. Innerhalb eines Jahres werden vom Musikum 36 Unterrichtstermine garantiert. Die allgemeinen Ferien des Landes Baden-Württemberg und die von der Schulleiterkonferenz Lahr beschlossenen beweglichen Ferientage sowie eventuelle Krankheitstage einer Lehrkraft sind hierin berücksichtigt.
Terminvereinbarungen werden zwischen Lehrkraft und Schüler geregelt.
Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft bemüht sich das Musikum um eine Vertretung.

4. Kündigung
Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
In besonderen Härtefällen (Wohnortwechsel/schwere Krankheit) können durch das Leitungsteam des Musikum in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft Ausnahmen von der Einhaltung der Kündigungsfrist gewährt werden.

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