Eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 28. Juni 2021, ermöglicht uns weitere Erleichterungen für den Musikschulunterricht:
Der Präsenzunterricht kann in allen Fächern einzeln und in Gruppen stattfinden.
Die Pflicht einen Testnachweis zu erbringen (Schüler, Lehrer, Eltern …) entfällt bis zu einer Inzidenz von 35.
Es gelten weiterhin die Abstandsregel und eine allgemeine Maskenpflicht im Unterrichtsgebäude. Im Unterrichtsraum darf die Maske abgelegt werden.
Wir freuen uns über musikerfüllte Tage bis zu den Sommerferien!
Das Leitungsteam