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Ab dem 04.12.2021 findet der Unterrichtsbetrieb im Musikum in der sogenannten Alarmstufe II statt.

Der Zutritt zum Musikschulgebäude ist nur immunisierten Personen mit einem negativen Antigen-Schnelltest gestattet.

Ausgenommen davon sind:

  • Kinder unter 6 Jahren, bzw. nicht-schulpflichtige Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Geimpfte/Genese die eine Boosterimpfung erhalten haben.

Bei folgenden Personen ist ein tagesaktueller Schnelltest ausreichend:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen für die keine Impfempfehlung vorliegt (bis 10.12.2021 zählen dadurch auch Schwangere und Stillenden).

Die 2G+-Regel gilt auch für Begleitpersonen der Schülerinnen und Schüler.

Zur Kontrolle des digitalen Impfnachweises bringen Sie bitte einen Personalausweis mit.

Ein Schnelltest kann entweder vor Ort unter Aufsicht stattfinden (bitte eigenen Schnelltest mitbringen), im Rahmen der betrieblichen Testung durchgeführt werden (Bescheinigung des Arbeitgebers) oder bei einer offiziellen Teststation durchgeführt werden.

Außerdem sind folgende Hygiene-Regeln zu beachten:

Abstand

  • Ein Abstand von 1,5m muss im öffentlichen Bereich sowie im Unterricht eingehalten werden.
  • Für den Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang gilt ein Abstandsgebot von 2m.

Maskenpflicht

  • Im gesamten Gebäude sowie im Unterricht gilt die Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist nur noch der Unterricht mit Blasinstrumenten.

 

Wir wünschen allen eine musikalisch klangvolle Adventszeit und bleiben Sie alle gesund

Das Leitungsteam

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