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Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben gilt ab 26.11.21 bis auf Weiteres die Alarmstufe 2 und die Coronaverordnung für Musikschulen wurden am 27.12.21 erweitert.
Die aktuell geltende Coronaverordnung zur Musikausübung im Land finden Sie unter:
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
* Alle erwachsenen Personen (Teilnehmende, Begleitpersonen) müssen die 2 G+ Regeln erfüllen und ihren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Sobald die Nachweise älter als 3 Monate sind muss zusätzlich ein Antigentest vorgelegt werden. Personen die eine 3. Impfung erhalten haben sind von der Antigentestpflicht befreit.

Abstand:
In öffentlichen Bereichen und im Unterricht gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang müssen mindestens 2 m eingehalten werden.
Maskenpflicht:
In den öffentlichen Bereichen und in den Unterrichtsräumen besteht für Personen ab 6 Jahren die Pflicht eine Medizinische Maske zu tragen.
Für Personen ab 18 Jahre ist das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbare Qualität) Pflicht,
im Gesangsunterricht genügt eine medizinische Maske.
Keine Maskenpflicht: Unterricht für Blasinstrumente.
Wir wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2022
Das Leitungsteam
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